Meldung des Todesfalls beim Bestattungsamt
Der Todesfall ist so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Tagen nach dem Versterben, durch die nächsten Angehörigen oder eine Vertrauensperson persönlich beim Bestattungsamt in Ihrem Bezirk zu melden. Beim Bestattungsamt werden die Einzelheiten zur Aufbahrung, Bestattung und Trauerfeier besprochen. Bitte vereinbaren Sie nach Möglichkeit im Voraus einen Termin.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Kopie der ärztlichen Todesbescheinigung; bei einem Todesfall zu Hause ist das Original erforderlich
- Kopie der Todesanzeige des Spitals oder Heims
- Falls vorhanden: Schriftenempfangsschein oder Identitätskarte
(bei ausländischen Staatsangehörigen: Ausländerausweis und Reisepass) - Falls vorhanden: Familienbüchlein
- Falls vorhanden: schriftlicher Bestattungswunsch
Das Zivilstandsamt, das den Todesfall beurkundet, kann von ausländischen Staatsangehörigen zusätzliche Dokumente aus dem Ausland verlangen.
Welche Fragen sollten Sie bereits beantwortet haben?
- Wird eine Erdbestattung oder eine Kremation gewünscht?
- Soll ein spezieller Sarg oder eine besondere Urne gewählt werden?
- Erfolgt die Bestattung auf dem Friedhof Bachtobel in Bassersdorf oder an einem anderen Ort?
- Wird eine Aufbahrung gewünscht?
- Welche Grabart wird bevorzugt? (siehe Grabarten, Seite 7)
- Soll ein Trauergottesdienst in der Kirche stattfinden, oder eine stille Beisetzung im engeren Familienkreis am Grab?
- Wird eine öffentliche Bekanntmachung des Todesfalles gewünscht?
(amtliche Anzeige in den Schaukästen, auf der Gemeindehomepage und/oder in der lokalen Zeitung)
Wer muss den Tod melden?
Zur Meldung eines Todesfalls beim Bestattungsamt sind verpflichtet:
- Ehegattin oder Ehegatte bzw. Lebenspartner/in
- Kinder und deren Ehegatten
- die dem/der Verstorbenen nächstverwandte und ortsansässige Person
- die Person, die beim Tod anwesend war
- die Verwaltung des Heimes, der Klinik oder des Spitals