Feststellung des Todes
Stirbt eine Person zu Hause
Verstirbt eine Person zu Hause, müssen die Angehörigen umgehend den Hausarzt oder – falls dieser nicht erreichbar ist – einen Notfallarzt verständigen. Die Ärztin oder der Arzt nimmt die Todesfeststellung vor und stellt die ärztliche Todesbescheinigung aus. Dieses Dokument bildet die Grundlage für den amtlichen Todesschein und muss bei der Meldung des Todesfalls beim Bestattungsamt am Wohnort der verstorbenen Person unbedingt vorgelegt werden.
Stirbt jemand in einem Alters- oder Pflegeheim oder im Spital
Verstirbt jemand in einem Alters- oder Pflegeheim oder im Spital, übermittelt die Verwaltung des jeweiligen Instituts die ärztliche Todesbescheinigung zusammen mit einer schriftlichen Todesanzeige im Original direkt an das Zivilstandsamt des Sterbeortes. Die Angehörigen erhalten in der Regel eine Kopie beider Dokumente. Diese benötigen sie ebenfalls, um den Todesfall beim Bestattungsamt ihres Wohnortes zu melden.
Stirbt jemand bei einem Unfall oder durch Suizid
Kommt eine Person durch einen Unfall oder durch Suizid ums Leben, muss zwingend die Polizei beigezogen werden. In diesen Fällen wird die verstorbene Person häufig ins Institut für Rechtsmedizin überführt. Dort werden Todeszeitpunkt, Todesursache und Todesart abgeklärt. Die Untersuchungen können mehrere Tage dauern. Eine Bestattung ist möglich, sobald das Institut seine Abklärungen abgeschlossen hat.